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Eine logopädische Therapie ist nur nach einer fachärztlichen Verordnung möglich (HNO Arzt, Kinderarzt, Zahnarzt, Neurologe).

 

Vertragslogopädin:

BVAEB, SVS

Ab dem 01.01.2018 bin ich Vertragslogopädin der oben angeführten Sozialversicherungen. D.h. ich rechne die erfolgten Therapien direkt mit der Krankenkasse ab. Für Sie entstehen keine Kosten.

 

Wahllogopädin:

ÖGK, KUF

Als Wahllogopädin stelle ich Ihnen eine Honorarnote aus, die zuerst bezahlt und dann bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden kann. Die Differenz zu den geltenden Krankenkassentarifen muss von Ihnen selbst übernommen werden. Die Sozialversicherungsanstalten gewähren eine teilweise Kostenrückerstattung. Bei Bestehen einer Zusatzversicherung werden bis zu 100% der Kosten übernommen.

Land Tirol – Reha Maßnahme:

Hierfür müssen Sie einen Antrag für Logopädie beim Land Tirol einreichen.

Die Therapie rechne ich direkt mit dem Land Tirol ab. Für Sie entsteht ein geringer Selbstbehalt pro Stunde.

 

Privatleistungen:

  • Kinder- und Jugendcoaching

  • Entspannungskurse für Kinder & Jugendliche

  • Gruppenprogramm ‚Heidelberger Elterntraining zur frühen Sprachförderung‘ für Eltern von sprachentwicklungsverzögerten Kindern

  • Mobbingpräventionstraining für Gruppen und Schulklassen

  • Konzentrationstraining 

  • Lernberatung, Lerncoaching, Förderung bei Legasthenie & Dyskalkulie

  • Vorträge, Schulungen, Workshops & Fortbildungen zu den Themen:

    • Leben mit Autismus​

    • Achtsamkeit 

    • Sprachförderung im familiären Alltag

    • Unterstütze Kommunikation im Bereich Kindergarten & Schule

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